Am 4.11.18 hat der Anwalt des Langen August beim LG Köln per Fax eine Beschwerde gegen das AG-Urteil vom 25.9.18 eingereicht. Dann war erst mal funkstille. Auf Anfrage teilte das LG Köln im Juni 2019 mit, dass die Beschwerde nicht bearbeitet wurde. Am 17.7.19 schickte der Anwalt die folgende Beschwerde nochmals ans LG Köln:
Digitalisierung, Technik, Kultur in der Region – was kommt dabei heraus, wenn Wissenschaft und Zivilgesellschaft diese Themen gemeinsam angehen? Was braucht es, um Wissen zu vermitteln und auch abseitige Themen zu erforschen? Was benötigen wir alle, um uns intensiver mit gesellschaftsrelevanten Themen zu beschäftigen und unser Wissen einzubringen? Wann begreifen wir uns als Akteur*innen,die mit der Wissenschaft kooperieren und so unseren Einfluss erweitern?
Diese und andere Fragen wollen wir auf der Konferenz Selbstgewusst! Gemeinsam Wissen schaffen untersuchen. Unser Ziel ist es, Wege, Ideen und Möglichkeiten zu entdecken, Menschen zum Handeln zu bewegen.
Bitte merkt Euch schon jetzt den Termin für die Konferenz vor:
Der Einfachheit halber (und wir es auch nicht besser zusammenfassen können) übernehmen wir hier einen Beitrag von https://www.greenpeace-energy.de (zur Vorgeschichte siehe unsere Kategorie Energie):
Verbraucher können Steckdosen-Solargeräte zur privaten Stromerzeugung bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt jetzt selbst beim Netzbetreiber anmelden, statt wie bisher über einen Elektroinstallateur. Rechtssicher möglich macht dies eine Neuregelung der Norm VDE-AR-N 4105, die am 27. April 2019 in Kraft tritt. Verabschiedet wurde sie im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN), das in Deutschland die Normen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen erarbeitet.
K: Im Folgenden dokumentieren und kommentieren wir den Rückzieher der Staatsanwaltschaft Köln bzgl. der weiteren Beschlagnahme der Server wegen strafrechtlicher Ermittlung. Der formalen Vollständigkeit halber folgt am Ende des Beitrags noch die zugehörige Kostenentscheidung des Landgerichts Köln.
Während der Frist für unsere Stellungnahme war unsere Anwältin im wohlverdienten Urlaub. Deshalb schickte eine Kollegin am 05.03.19 folgendes Schreiben an das Landgericht Köln:
Am 26.02.19 schickte das LG Köln die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 18.02.19 gegen den Beschluss des AG Köln an unsere Anwältin. Das AG Köln hatte in seinem Beschluss eine weitere Verlängerung der Frist zur Beschlagnahme der Server und des USB-Sticks abgelehnt. mehr »
Wir haben uns zu früh gefreut. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freigabe der Server Beschwerde eingelegt.
Dieser Beschwerde hat das AG Köln in seinem Beschluss vom 19.02.10 nicht abgeholfen. Die Sache wird jetzt dem Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt. mehr »
Kommentar zur Ablehnung des Antrags der StA Köln zur fortgesetzten Serverbeschlagnahmung.
Wie berichtet [1] hat das Amtsgericht Köln am 13.2.2019 den Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft auf „Beschlagnahme der Datenträger für den Zeitraum von weiteren sechs Monaten“ [2] vom 16.1.2019 abgelehnt. Damit ist es (hoffentlich;) gelungen, den „Kreisverkehr der Staatsanwaltschaft in ihrer Ermittlungssackgasse endlich zu stoppen“ [3]. Wir begrüßen die Entscheidung, die den Weg öffnen kann zu einer Aufklärung der Gründe für den trümmerreichen ermittlungsbehördlichen Irrweg und insb. seinen martialischen Auftakt.
Unter Aufklärung verstehen wir u.a. die Beantwortung einer Reihe von Fragen, die wir am Ende unseres Beitrags aufgelistet haben.
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen unbekannt
wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten
wird der Antrag der Staatsanwaltschaft, die mit Beschluss vom 12.07.2018, Az.: 506 Gs 1478/18, gesetzte und mit Beschluss vom 11.01.2019, Az.: 506 Gs 77/19, bereits um einen Monat verlängerte Frist um weitere sechs Monate zu verlängern, zurückgewiesen. mehr »
Wie viele Sackgassen es im Ruhrgebiet gibt, wissen wir zwar nicht. Wir wissen jetzt aber, dass ihre Anzahl am 4.7.2018 durch den brachialen Einsatz der Polizei im Langen August [1] um eins erhöht wurde.
Denn vor einigen Tagen haben wir durch eine „Verfügung“ der Staatsanwaltschaft Köln erfahren, das LKA NRW habe schon vor Monaten erklärt, „dass die Datenträger verschlüsselt seien und die Verschlüsselung mit den durch das LKA zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gebrochen werden könne. Der Sachverhalt sei sodann mit dem BKA erörtert worden. Auch dort sei man jedoch nicht in der Lage gewesen, die Verschlüsselung zu brechen.“ mehr »
Die Beschlagnahme der Server, Aktenordner und des USB-Sticks war bis zum 03.01.2019 gerichtlich angeordnet. Deshalb erwarteten wir im Dezember von den Behörden eine Information zu erhalten, wo wir die beschlagnahmten Gegenstände am 03.01. abholen können. Es kam aber nichts. Am 21.12.18 beantragte unsere Anwältin beim AG Köln die Freigabe der beschlagnahmten Gegenstände. Im Folgenden der dadurch entstandene Schriftwechsel. mehr »
Anfang Dezember trafen sich VertreterInnen von sieben Wissenschaftsläden in Hannover, um über ihr Selbstverständnis, gemeinsame Projekte und Visionen zu sprechen. Bienen und Revolutionen, Chancen und Visionen. Auch vom Wilado nahmen zwei Personen teil. Katrin Schwahlen vom Berliner basis.wissen.schafft e.V. hat dankenswerterweise die knapp zwei Tage des wissnet-Treffens zusammengefasst: basis.wissen.schafft
Laut Meldung auf tagesschau.de [1] haben Journalisten von NDR, Süddeutscher Zeitung und Le Monde die bisher geleakten Dokumente des französischen Unternehmens Ingérop ausgewertet. Das ist bei „mehr als 65 Gigabyte“ Material eine dankenswerte Arbeit! Wir hoffen, dass der Öffentlichkeit noch substantiellere Informationen bekannt gemacht werden, als in der Meldung vom 1.11. Zu dieser Meldung möchten wir einige Korrekturen und Ergänzungen beitragen. mehr »
Geöffnete Schränke im Seminarraum: Betreten aber nicht durchsucht?
Aus dem Beschluss des Amtsgerichts (AG):
„Im Rahmen der Durchsuchung der Räume und Nebenräume des Wissenschaftsladens Dortmund e.V. war es jedoch zunächst erforderlich, eine entsprechende Zuordnung der Räume zu treffen, was nur durch ein Betreten der zusammenhängenden und voneinander nicht eindeutig abgrenzbaren Räume des Objektes, in dem sich die Räume befinden zuverlässig möglich war.“
1. Webseiten mit konkreten Wegbeschreibungen
Die genaue Lage der Räume des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. kann der Webseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. entnommen werden [1]. Es wäre zu erwarten, dass sich die Polizei bei der Planung der Durchsuchung vorab über das zu durchsuchende Objekt informiert. Dazu gehört u. E. auch eine Informationsbeschaffung über öffentlich zugängliche Quellen wie die Internetseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V.
Dass das Café im Erdgeschoss und der Seminarraum auf dem Dachboden dem Langen August e.V. (LA) zuzuordnen sind kann der Webseite des Langen August e.V. entnommen werden [2]. Dort gibt es zudem eine Liste der Gruppen im Langen August. Auch der Chaostreff beschreibt auf seiner Webseite, dass sich deren Räume im 2. OG befinden [3]. Ebenso beschreibt auch das KCR auf seiner Webseite, wo sich deren Räume im Langen August genau befinden [4]. mehr »