Okt
01
2018
Nun will die Polizei doch mit uns reden.
Am 14. bzw. 15.09. erhielten vier Personen jeweils ein Einschreiben mit Rückschein. Die Briefe kamen von der dortmunder Polizei, konkret von der Kriminaldirektion Polizeilicher Staatsschutz, Kriminalkommissariat ST2 (politisch motivierte Kriminalität, links, Ausländer).
Zum Inhalt dieser Einschreiben: Der Titel bzw. Betreff lautet „Vorladung“. Es wird mitgeteilt, dass in der Ermittlungssache „Ausspähen von Daten am 04.07.2018“ die Vernehmung des Briefempfängers als Zeuge erforderlich sei. Es folgt die Bitte an einem bestimmten Termin in der Dienststelle vorzusprechen.
Nach unseren aktuellen Erfahrungen mit Polizei und Justiz sah jedoch niemand einen Anlass dieser Bitte nachzukommen. (Nur wenn ein Staatsanwalt eine Zeugenbefragung durch die Polizei anordnet, muss man da auch hingehen. Das war hier aber nicht der Fall.)
Sep
25
2018
Der gesammelte Schriftverkehr mit der Justiz zum Nachlesen. mehr »
Sep
18
2018
(„LG:“ Aus dem Beschluss des LG Köln, „Z:“ Zitat, „K:“ unser Kommentar.)
1. Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung vom 04.07.2018
LG: Die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume des Beschwerdeführers entspricht den Anforderungen der §§ 103, 105, 162 StPO. Die Anordnung der Beschlagnahme des Datenbestandes der beim Beschwerdeführer gehosteten IP-Adresse 91.204.5.84 entspricht den Anforderungen der §§ 94, 98, 162 StPO. mehr »
Sep
17
2018
In dem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen „des Verdachts des Ausspähens von Daten pp.“ wurde vom LG Köln beschlossen dass unsere Beschwerde als unbegründet verworfen wird. Die Kosten des Verfahrens trägt der WiLaDo.
Die Beschwerde sei zulässig, aber unbegründet. Durchsuchung und Beschlagnahme seien rechtmäßig. mehr »
Aug
30
2018
Am 28.8.2018 wurde die NRW Landtagsdrucksache 17/3463 veröffentlicht, in welcher der Innenminister (in Abstimmung mit dem Justizminister) auf die Kleine Anfrage 17/3240 (Razzia in Dortmunder Kulturzentrum „Langer August“) eingeht.
Es folgt ein Zitat der Landtagsdrucksache 17/3463 mit unseren Anmerkungen, die den Abschnitten des Originals jeweils nachgestellt sind. mehr »
Aug
29
2018
Das AG Köln hat beschlossen, dass unseren Beschwerden vom 23.07.2018 gegen die Beschlüsse vom 04.07. und 12.07.2018 nicht abgeholfen wird. Die Sache wird dem Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Folgende Gründe werden in dem Beschluss genannt: mehr »
Aug
25
2018
Nur 2 Wochen vor der Hausdurchsuchung im Langen August gab es eine Razzia bei den Zwiebelfreunden – ebenfalls mit einer äußerst absurden Begründung. Das Landgericht in München hat den Durchsuchungsbeschluss jetzt aufgehoben (nach nur 2 Monaten). Die Razzia war rechtswidrig. In der Entscheidung der Richter heißt es:
„Es besteht keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Auffinden relevanter Daten. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen, deren Verein Zwiebelfreunde e.V. oder die Gruppierung “Riseup Networks” auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören. Es ist zudem auch nicht unmittelbar ersichtlich, dass sich bei ihnen Informationen zum Täterumfeld oder zu den Tätern finden lassen.“
Mehr Infos zB bei Netzpolitik.org und torservers.net
Es sieht zur Zeit leider nicht so aus, als ob wir ähnlich schnell Erfolg mit unserer Beschwerde haben werden. Das AG Köln lässt sich jedenfalls Zeit und hat auf unsere Beschwerde vom 24.07. noch nicht reagiert.
Aug
25
2018
Nur 2 Wochen nach der Durchsuchung des Langen Augusts gab es schon wieder eine Razzia mit an den Haaren herbei gezogener Begründung. Dieses mal traf es den IKuWo e.V. in Greifswald.
Der IKuWo e.V. (Internationales Kultur- und Wohnprojekt) verfügt wie der Lange August über ein eigenes Gebäude, bzw. zwei: das Hauptgebäude und ein kleines Wohnhaus dahinter. Im Hauptgebäude befinden sich ein Vereinscafé, ein großer Veranstaltungssaal, ein Bandproberaum, ein Büroraum und 8 WG-Zimmer plus Gästeraum. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist die Begegnung mit anderen Kulturen in Deutschland tatsächlich zu leben und so den zu Alltag bereichern.
Am Morgen des 19. Juli 2018 waren fast 100 Polizeikräfte im Einsatz, um die Vereinsräume des IKuWo e.V. und eine im gleichen Haus befindliche Privatwohnung zu durchsuchen. Dabei wurden keine Beweismittel gefunden. Anlass waren Vorfälle in der Nacht vom 09. auf den 10. Juni 2018, die nicht nur zu strafrechtlichen Ermittlungen, sondern zu kontroversen Debatten in der Öffentlichkeit führten.
Bericht und Stellungnahme des IKuWo e.V. vom 22.07.2018
Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen dazu: „nach den dem AKJ vorliegenden Erkenntnissen bewegen sich die Polizeimaßnahmen vom 19. Juli 2018 in vielfacher Hinsicht nicht im Rahmen des rechtlich Zulässigen. So setzen sich die Durchsuchungsbeschlüsse nicht hinreichend mit den Ereignissen von Mitte Juni sowie deren rechtlicher Bewertung auseinander und verkennen zudem die Belange der Betroffenen. Die Polizei differenziert bei den im Raum stehenden Vorwürfen nicht nach den Verantwortlichen, gegen die sie gerichtet sind. Es gab keine hinreichenden Anhaltspunkte, dass in den durchsuchten Räumen Beweismittel gefunden werden könnten.“
Einschätzung des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen
Kommt uns doch irgendwie bekannt vor …
Aug
20
2018
Am 13.08.18 hat der Lange August e.V. beim Amtsgericht Köln folgende Klage eingereicht:
Ich beantrage entsprechend § 98 Abs. 2 StPO
gerichtliche Entscheidung
und beantrage zu erkennen:
Es wird festgestellt, dass die Durchsuchung der Geschäftsräume des Betrofenen am 04.07.2018 rechtswidrig war.
mehr »
Jul
30
2018
Am 23.07. hat die GRÜNE Landtagsfraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung auf den Weg gebracht:
https://www.landtag.nrw.de/Dokumentenservice/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3240.pdf
So eine kleine Anfrage muss innerhalb von vier Wochen beantwortet werden. Wir sind gespannt.
Jul
30
2018
In dem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt
hier: Wissenschaftsladen Dortmund e.V.
wegen: Ausspähen von Daten
wird die am 23.07.2018 eingelegte Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Köln vom 04.07.2018 wie folgt inhaltlich ergänzt: mehr »
Jul
25
2018
Wir legen Beschwerde gegen den Durchsuchungs- sowie Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Köln vom 04.07.2018 ein und beantragen festzustellen dass die Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume und Nebenräume des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. sowie die Beschlagnahme des Datenbestandes einschließlich der auf den Server bezogenen Backups, Log- und Protokolldateien rechtswidrig waren. mehr »
Jul
25
2018
Wir beantragen, die beschlagnahmten Gegenstände, soweit sie dem Wissenschaftsladen Dortmund e.V. zuzuordnen sind herauszugeben. mehr »
Jul
25
2018
Antwort auf unsere Beschwerde vom 6.7.
Es wird die Sicherstellung der bislang nicht angeordneten Beschlagnahme der 3 weiteren Server im Gehäuse, der 4 Aktenordner und des USB-Sticks angeordnet. Die Sachen sind für längstens 6 Monate, dh bis zum 3.1.19 sichergestellt. mehr »
Jul
25
2018
Am 6.7. erreichte uns um 17:41 Uhr ein Fax von der Staatsanwaltschaft Köln, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfahlen – ZAC NRW. mehr »