Auch das Landgericht Köln ist der Ansicht die Razzia vom 04.07.18 im Langen August (L.A.) sei „erforderlich und angemessen“ gewesen. Die Beschwerde des L.A. wurde deshalb als unbegründet zurückgewiesen [1]. mehr »
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In dem Ermittlungsverfahren
gegen unbekannt
wegen Verdachts des Ausspähens von Daten pp.,
hat die 18. große Strafkammer des Landgerichts Köln als Wirtschaftsstrafkammer durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Wuttke, den Richter am Landgericht Dr. Buchwald und die Richterin am Landgericht Redeker am 28.10.2019 beschlossen:
1. Die Beschwerde des Vereins Langer August — Verein zur Förderung der politischen Bildung und der kulturellen Freizeitarbeit e.V., Braunschweiger Str. 22, 44145 Dortmund, gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25.09.2018 (Az. 506 Gs1778/18) wird als unbegründet verworfen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beschwerdeführer.
Am 4.11.18 hat der Anwalt des Langen August beim LG Köln per Fax eine Beschwerde gegen das AG-Urteil vom 25.9.18 eingereicht. Dann war erst mal funkstille. Auf Anfrage teilte das LG Köln im Juni 2019 mit, dass die Beschwerde nicht bearbeitet wurde. Am 17.7.19 schickte der Anwalt die folgende Beschwerde nochmals ans LG Köln:
K: Im Folgenden dokumentieren und kommentieren wir den Rückzieher der Staatsanwaltschaft Köln bzgl. der weiteren Beschlagnahme der Server wegen strafrechtlicher Ermittlung. Der formalen Vollständigkeit halber folgt am Ende des Beitrags noch die zugehörige Kostenentscheidung des Landgerichts Köln.
Während der Frist für unsere Stellungnahme war unsere Anwältin im wohlverdienten Urlaub. Deshalb schickte eine Kollegin am 05.03.19 folgendes Schreiben an das Landgericht Köln:
Am 26.02.19 schickte das LG Köln die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln vom 18.02.19 gegen den Beschluss des AG Köln an unsere Anwältin. Das AG Köln hatte in seinem Beschluss eine weitere Verlängerung der Frist zur Beschlagnahme der Server und des USB-Sticks abgelehnt. mehr »
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Wir haben uns zu früh gefreut. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freigabe der Server Beschwerde eingelegt.
Dieser Beschwerde hat das AG Köln in seinem Beschluss vom 19.02.10 nicht abgeholfen. Die Sache wird jetzt dem Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt. mehr »
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Kommentar zur Ablehnung des Antrags der StA Köln zur fortgesetzten Serverbeschlagnahmung.
Wie berichtet [1] hat das Amtsgericht Köln am 13.2.2019 den Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft auf „Beschlagnahme der Datenträger für den Zeitraum von weiteren sechs Monaten“ [2] vom 16.1.2019 abgelehnt. Damit ist es (hoffentlich;) gelungen, den „Kreisverkehr der Staatsanwaltschaft in ihrer Ermittlungssackgasse endlich zu stoppen“ [3]. Wir begrüßen die Entscheidung, die den Weg öffnen kann zu einer Aufklärung der Gründe für den trümmerreichen ermittlungsbehördlichen Irrweg und insb. seinen martialischen Auftakt.
Unter Aufklärung verstehen wir u.a. die Beantwortung einer Reihe von Fragen, die wir am Ende unseres Beitrags aufgelistet haben.
Beschluss
In dem Ermittlungsverfahren
gegen unbekannt
wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten
wird der Antrag der Staatsanwaltschaft, die mit Beschluss vom 12.07.2018, Az.: 506 Gs 1478/18, gesetzte und mit Beschluss vom 11.01.2019, Az.: 506 Gs 77/19, bereits um einen Monat verlängerte Frist um weitere sechs Monate zu verlängern, zurückgewiesen. mehr »
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Wie viele Sackgassen es im Ruhrgebiet gibt, wissen wir zwar nicht. Wir wissen jetzt aber, dass ihre Anzahl am 4.7.2018 durch den brachialen Einsatz der Polizei im Langen August [1] um eins erhöht wurde.
Denn vor einigen Tagen haben wir durch eine „Verfügung“ der Staatsanwaltschaft Köln erfahren, das LKA NRW habe schon vor Monaten erklärt, „dass die Datenträger verschlüsselt seien und die Verschlüsselung mit den durch das LKA zur Verfügung stehenden Mitteln nicht gebrochen werden könne. Der Sachverhalt sei sodann mit dem BKA erörtert worden. Auch dort sei man jedoch nicht in der Lage gewesen, die Verschlüsselung zu brechen.“ mehr »
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Die Beschlagnahme der Server, Aktenordner und des USB-Sticks war bis zum 03.01.2019 gerichtlich angeordnet. Deshalb erwarteten wir im Dezember von den Behörden eine Information zu erhalten, wo wir die beschlagnahmten Gegenstände am 03.01. abholen können. Es kam aber nichts. Am 21.12.18 beantragte unsere Anwältin beim AG Köln die Freigabe der beschlagnahmten Gegenstände. Im Folgenden der dadurch entstandene Schriftwechsel. mehr »
Laut Meldung auf tagesschau.de [1] haben Journalisten von NDR, Süddeutscher Zeitung und Le Monde die bisher geleakten Dokumente des französischen Unternehmens Ingérop ausgewertet. Das ist bei „mehr als 65 Gigabyte“ Material eine dankenswerte Arbeit! Wir hoffen, dass der Öffentlichkeit noch substantiellere Informationen bekannt gemacht werden, als in der Meldung vom 1.11. Zu dieser Meldung möchten wir einige Korrekturen und Ergänzungen beitragen. mehr »
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Geöffnete Schränke im Seminarraum: Betreten aber nicht durchsucht?
Aus dem Beschluss des Amtsgerichts (AG):
„Im Rahmen der Durchsuchung der Räume und Nebenräume des Wissenschaftsladens Dortmund e.V. war es jedoch zunächst erforderlich, eine entsprechende Zuordnung der Räume zu treffen, was nur durch ein Betreten der zusammenhängenden und voneinander nicht eindeutig abgrenzbaren Räume des Objektes, in dem sich die Räume befinden zuverlässig möglich war.“
1. Webseiten mit konkreten Wegbeschreibungen
Die genaue Lage der Räume des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. kann der Webseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. entnommen werden [1]. Es wäre zu erwarten, dass sich die Polizei bei der Planung der Durchsuchung vorab über das zu durchsuchende Objekt informiert. Dazu gehört u. E. auch eine Informationsbeschaffung über öffentlich zugängliche Quellen wie die Internetseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V.
Dass das Café im Erdgeschoss und der Seminarraum auf dem Dachboden dem Langen August e.V. (LA) zuzuordnen sind kann der Webseite des Langen August e.V. entnommen werden [2]. Dort gibt es zudem eine Liste der Gruppen im Langen August. Auch der Chaostreff beschreibt auf seiner Webseite, dass sich deren Räume im 2. OG befinden [3]. Ebenso beschreibt auch das KCR auf seiner Webseite, wo sich deren Räume im Langen August genau befinden [4]. mehr »
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Das Amtsgericht Köln hat in dem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten beschlossen:
Der Antrag des Langer August e.V. auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung seiner Geschäftsräume am 04.07.2018 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten der gerichtlichen Entscheidung trägt der Betroffene.