Aug 29 2018
28.08.2018 Beschluss des AG Köln
Das AG Köln hat beschlossen, dass unseren Beschwerden vom 23.07.2018 gegen die Beschlüsse vom 04.07. und 12.07.2018 nicht abgeholfen wird. Die Sache wird dem Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
Folgende Gründe werden in dem Beschluss genannt:
Die Voraussetzungen für die Anordnungen (Durchsuchung, Beschlagnahme und Sicherstellung) lagen vor. Es bestand ein Anfangsverdacht gegen einen oder mehrere unbekannte Täter. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisherigen Entscheidungen verwiesen.
Die Durchsuchung war verhältnismäßig. Nach Ansicht des AG Köln ist die Gewährung einer Abwendungsbefugnis als milderes Mittel weder zwingend noch Usus, sondern vom Einzelfall abhängig. (Bei einer Abwendungsbefugnis wäre der WiLaDo aufgefordert worden den Server heraus zu geben.)
Die Durchsuchung diente nicht nur der Sicherstellung der Daten sondern auch des Servers.
Eine Abwendungsbefugnis war nicht zu gewähren, weil der WiLaDo nicht Eigentümer des betroffenen Servers ist, sondern diesen lediglich für Systemausfall an das Netz anschloss. Der Server ist Eigentum von Systemausfall und wurde von Systemausfall betrieben.
Bei flüchtigen Daten auf einem Datenträger besteht jederzeit das Risiko der Löschung oder Veränderung. Dies kann innerhalb weniger Augenblicke erfolgen. Deshalb duldete die Sicherstellung keinen Aufschub so dass „ein vorheriges Herangehen an den Serverbetreiber Systemausfall.org nicht tunlich erschien“.
Die Sicherstellung des Servers war zur Gefahrenabwehr geboten.
Es kommt nicht darauf an, ob auf dem Server Log-Dateien zu erwarten sind, die Rückschlüsse auf den oder die Täter zulassen. Der Serverinhalt (die geheimen Daten) stellen ein Beweismittel dar, welches für das Verfahren von Bedeutung sein kann. Auch wenn die Ermittlung der Täter ggf. nur auf andere Weise erfolgen kann.
Die Beschwerde gegen die Sicherstellung des Servergehäuses, der Aktenordner und des USB-Sticks ist ebenfalls unbegründet.
Die Polizei hat nachvollziehbar dargelegt, dass es für die Trennbarkeit der vier Server in dem Gehäuse unter anderem auf die Konfiguration ankommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das System ohne die vollständige Hardware nicht lauffähig ist. Es könnten zB verschiedene Platten zu einem Raid 0-System zusammengelegt sein. Zudem können virtuelle Systeme auf verschlüsselten Laufwerken nur in ihrer Gesamtheit lauffähig sein. Dies kann erst durch die Durchsicht der sichergestellten Laufwerke geklärt werden.
In den sichergestellten Aktenordnern (Vertragsunterlagen, Rechnungen, Kontoauszüge) werden Informationen erwartet die Rückschlüsse auf die hinter Systemausfall.org stehenden Personen zulassen – und darüber dann auf den oder die Täter. Es sei nicht auszuschließen dass der WiLaDo die für den Serverbetrieb entstehenden Kosten Dritten in Rechnung stellt.
Der sichergestellte USB-Stick kommt aufgrund der Auffindesituation als möglicher Schlüssel für das verschlüsselte Linux-System in Betracht.
So beschlossen und begründet von Richter G. am 27.08.2018
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