Jul 20 2019
17.07.2019: Beschwerde des Langen August beim LG Köln
Am 4.11.18 hat der Anwalt des Langen August beim LG Köln per Fax eine Beschwerde gegen das AG-Urteil vom 25.9.18 eingereicht. Dann war erst mal funkstille. Auf Anfrage teilte das LG Köln im Juni 2019 mit, dass die Beschwerde nicht bearbeitet wurde. Am 17.7.19 schickte der Anwalt die folgende Beschwerde nochmals ans LG Köln:
In dem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt
begründe ich die Beschwerde des von der Durchsuchung vom 04.07.2018 betroffenen Langer August – Verein zur Förderung der politischen Bildung und kulturellen Freizeitarbeit e.V. wie folgt:
Das Amtsgericht geht in seinem Beschluss davon aus, dass die Räumlichkeiten des Betroffenen lediglich betreten, aber keine Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Dies ist unzutreffend.
Die im dritten Obergeschoss hinter den im Treppenhaus liegenden und von den Beamten gewaltsam geöffneten – und dadurch erheblich beschädigten – Holztüren (Bl. 125 d.A.) Räume des Betroffenen wurden entgegen der Annahme des Amtsgerichts durchsucht. Die Vorsitzende des Betroffenen, Frau Liebherr, musste nach ihrem Eintreffen feststellen, dass in dem Seminarraum im dritten Obergeschoss liegende Matten, die zuvor noch ordnungsgemäß in Schränken verstaut waren, herausgenommen worden waren. Die Schranktüren standen zum Teil offen. Dies war in den 15 Jahren, die Frau Liebherr im Kulturzentrum tätig ist, nicht vorgekommen. Insgesamt hatte sie den Eindruck, dass die Schränke durchsucht worden waren. Sie hat daher am 05.07.2019 zwei Lichtbilder gefertigt, die den Dachboden in dem Zustand zeigen, wie er nach der Durchsuchung durch die Beamten vorgefunden wurde (Anlage).
Dass Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus den Akten, allerdings spricht auch der Einsatzbericht des Landeskriminalamts davon, die Durchsuchung habe sich „auf die Räumlichkeiten des Wissenschaftsladen e.V. im dritten Obergeschoss“ beschränkt. Welche Räumlichkeiten die Beamten im Zeitpunkt der Durchsuchung dem Wissenschaftsladen e.V. zuordneten, stellt der Bericht nicht dar. Da sich sowohl der Serverraum des Wissenschaftsladen e.V. als auch Räume des Betroffenen im dritten Obergeschoss befinden und nach Angaben von Frau Liebherr festzustellen war, dass Gegenstände aus Schränken genommen wurden, hat es Durchsuchungsmaßnahmen gegeben.
Die fotografische Einsatzdokumentation (Bl. 135 d.A.) lag der von der Staatsanwaltschaft Köln übersandten Ermittlungsakte nicht bei. Es wird insoweit um ergänzende Akteneinsicht gebeten. Auf den Lichtbildern könnten die Durchsuchungsmaßnahmen dokumentiert sein.
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