Mrz 31 2019

05.03.2019: Stellungnahme zur Beschwerde des Staatsanwalts

Von um 15:13 in Razzia wg. Bure

Während der Frist für unsere Stellungnahme war unsere Anwältin im wohlverdienten Urlaub. Deshalb schickte eine Kollegin am 05.03.19 folgendes Schreiben an das Landgericht Köln:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit überreiche ich den anliegenden Schriftsatz der Kollegin Kimmeskamp vom 01.03.19 und teile mit dass eine weitere Stellungnahme der Mandantschaft abgegeben werden soll.

Hierzu ist die Rücksprache zwischen Mandantschaft und der alleinigen Sachbearbeiterein, Rechtsanwältin Kimmeskamp, erforderlich, die bis zum 11.03.19 urlaubsbedingt abwesend ist.

Nach erfolgter Rücksprache wird Frau Rechtsanwälting Kimmeskamp die Stellungnahme umgehend übermitteln.


Sehr geehrter Herr Richter Dr. Buchwald,

in vorbezeichneter Angelegenheit wird auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wie folgt Stellung genommen:

Zunächst erschließt sich der Unterzeichnerin nicht, aus welchem Grund die Verantwortlichen von Sense Lab e.V. erst jetzt, nach nahezu 8 Monaten vernommen werden sollen. Diese Ermittlung hätte bereits zu Anfang der Ermittlungen stattfinden müssen, da bereits das kurze Aufrufen von https://bure.systemausfall.org/ bzw. https://systemausfall.org/ ersehen lässt, dass die Plattform seitens des Sense Lab e.V. administriert wird.

Weiter ist fraglich, warum die „Verantwortlichen“ des WiLaDo e.V. dringend zuvor vernommen werden müssen. Diesbezüglich sei zunächst angemerkt, dass die „Verantwortlichen“ des WiLaDo e.V. aktuell keine Vorladungen als Zeugen erhalten haben. Ferner der WiLaDo e.V. selbst als auch die Unterzeichnerin mehrmals mitgeteilt haben, dass der WiLaDo e.V. ausschließlich die Infrastruktur in Form von Steckplatz, Strom und Internetverbindung bietet. Bereits im Rahmen der Beschwerde vom 23.07.2018 wies die Unterzeichnerin ausdrücklich darauf hin, dass der Betreiber eines Servers grundsätzlich der erste Ansprechpartner ist, wenn Rückschlüsse auf die Person, die Inhalte ins Netz gestellt hat, gezogen werden sollen. Ferner führte die Unterzeichnerin aus, dass Sense Lab e.V. die Server der Domain https://systemausfall.org/ betreibt. https://systemausfall.org/ wiederum ist ebenfalls lediglich Dienstleister und stellt im Rahmen dessen die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, um beispielsweise sichere E-Mail-Accounts zu erhalten, Inhalte veröffentlichen zu können usw. Dieser Dienstleistung hat sich ganz offensichtlich eine vermutlich noch immer unbekannte Person bedient und die verfahrensgegenständlichen Inhalte ins Netz gestellt.

Zugriffsmöglichkeiten auf den in Rede stehenden Server wird der WiLaDo e.V. aufgrund der Verschlüsselung zu keinem Zeitpunkt gehabt haben. Die im WiLaDo e.V. tätigen Personen wären ebenso wie das LKA als auch BKA an der Verschlüsselung gescheitert. Die Entschlüsselung ist einzig und allein dem Betreiber des Servers möglich. Dies ist ja auch schlicht und einfach der Sinn und Zweck von Verschlüsselungen.   

Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass es nicht um die Herausgabe des relevanten Datenträgers geht. Dies sollte bereits allein aus dem Umstand, dass einer Löschung nicht entgegengetreten wird, klar werden. Es geht einzig und allein um die Herausgabe des 1HE-Gehäuses mit den darin befindlichen Boards und Festplatten, die gerade nicht Sense Lab e.V. zugeordnet werden können. Das Gehäuse steht im Eigentum des WiLaDo e.V. Das damit ein Interesse an der Herausgabe besteht, sollte auf der Hand liegen und bedarf keiner weiteren Begründung.

Dass die Herausgabe des Gehäuses nebst (gelöschter) Datenträger begehrt wird, ist im Übrigen einzig und allein dem Umstand geschuldet, dass sich die Ermittlungsbehörden nicht imstande sehen, den relevanten Datenträger vom Gehäuse zu trennen.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass seit Ablauf der 6-Monatsfrist nunmehr nahezu weitere zwei Monate vergangen sind. Diese wurden offenbar seitens der Ermittlungsbehörden damit verbracht, weiter auf die Zeugenaussagen der „Verantwortlichen“ des WiLaDo e.V. zu warten. Dies obwohl von Beginn an und wiederholend mitgeteilt wurde, dass diese weder die Entschlüsselung des Datenträgers vornehmen können, noch Aussagen hinsichtlich der unbekannten Person, die die verfahrensgegenständlichen Inhalte ins Netz gestellt hat, treffen können.

Nach alledem ist die weitere Sicherstellung nicht verhältnismäßig.

(Nach Rücksprache mit unserer Anwältin haben wir dann doch keine weitere Stellungnahme abgegeben.

Eine Vernehmung der „Verantwortlichen“ des WiLaDo fand immer noch nicht statt.)

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