Feb 22 2019
Ist der „schwarze Ritter“ zu stoppen?
Wir haben uns zu früh gefreut. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Freigabe der Server Beschwerde eingelegt.
Dieser Beschwerde hat das AG Köln in seinem Beschluss vom 19.02.10 nicht abgeholfen. Die Sache wird jetzt dem Landgericht Köln zur Entscheidung vorgelegt.
In der Ablehnung der Beschwerde durch das AG Köln heißt es:
„Die Herausgabe hat grds. an den letzten Gewahrsamsinhaber zu erfolgen, so dass es auf die Eigentumsverhältnisse nicht entscheidend ankommt. Zwar mag das Herausgabeinteresse des betroffenen Vereins „Wissenschaftsladen Dortmund e.V.“ im Hinblick darauf, dass der Verein nur Steckplatz, Strom und Internetverbindung zur Verfügung gestellt haben will, die eigentlichen Festplatten aber Dritten gehören sollen, nur gering sein, im Hinblick darauf, dass mit einer Entschlüsselung und damit verbundenem Zugriff auf irgendwelche beweiserheblichen Daten – soweit ersichtlich – niemals zu rechnen sein dürfte, erscheint die weitere Sicherstellung gleichwohl nicht verhältnismäßig.“
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