Feb 19 2019

Die Spitze des Eisbergs ist gekappt – der Eisberg liegt noch im Dunkeln

Von um 11:12 in Razzia wg. Bure

Atomkraft wird das Klima nicht retten
Atomkraft wird das Klima nicht retten
Quelle: www.sortirdunucleaire.org

(Deutschsprachige Infos zum Thema zB hier)

Kommentar zur Ablehnung des Antrags der StA Köln zur fortgesetzten Serverbeschlagnahmung.

Wie berichtet [1] hat das Amtsgericht Köln am 13.2.2019 den Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft auf „Beschlagnahme der Datenträger für den Zeitraum von weiteren sechs Monaten“ [2] vom 16.1.2019 abgelehnt. Damit ist es (hoffentlich;) gelungen, den „Kreisverkehr der Staatsanwaltschaft in ihrer Ermittlungssackgasse endlich zu stoppen“ [3]. Wir begrüßen die Entscheidung, die den Weg öffnen kann zu einer Aufklärung der Gründe für den trümmerreichen ermittlungsbehördlichen Irrweg und insb. seinen martialischen Auftakt.

Unter Aufklärung verstehen wir u.a. die Beantwortung einer Reihe von Fragen, die wir am Ende unseres Beitrags aufgelistet haben.

Der Anlass für diese (unvollständige) Liste aufzuklärender Fragen ist natürlich der Beschluss des AG Köln. Diese Entscheidung freut uns vor allem deshalb, weil wir nicht mehr damit gerechnet hatten, dass noch ein Lichtstrahl der Vernunft aus der behördlichen Bearbeitung des Kasus „https://bure.systemausfall.org/“ zu uns dringen wird. Jedenfalls hat der Richter den aktuellen Phantasmen des Staatsanwaltes bzgl. einer Entschlüsselung der Festplatten eine knappe und klare Absage erteilt: „Die weitere Sicherstellung würde daher auf eine zeitlich unbegrenzte Sicherstellung hinauslaufen, ohne dass hierdurch der damit verfolgte Zweck, nämlich die Erlangung von Beweismitteln durch Entschlüsselung des Serverinhaltes, nach realistischer Erwartung erfüllt werden kann.“ [1]

Als Ursprung des o.g. Lichtstrahls lässt sich das Wörtchen „realistisch“ im Zitat ausmachen. Dieses eröffnet dem behördlichen Diskurs eine neue Dimension, in welcher die demontierte [3,4,1] „Verfügung“ des Staatsanwalts [2] als Spitze eines Eisbergs erkannt werden kann. Die Staatsanwaltschaft hat ja nicht nur aktuell Phantasmen (u.a. im Bereich der Kryptographie) entwickelt, sondern solche durchziehen das Verfahren von Anfang an.

Wir wollen die Leser*innen hier nicht mit Geschichten belasten, die wir bereits an anderer Stelle erörtert haben, aber wir möchten zumindest an den Beginn der Geschehnisse erinnern, als bei der Razzia am 4.7.2018 eine halbe Hunderschaft zeitweise mit Maschinenpistolen bewaffnet den Langen August besetzte [5]. Dabei wurden die Maschinenpistolen erst abgelegt, nachdem der letzte Raum, der Serverraum, aufgebrochen worden war – und dort keine Bewaffneten vorgefunden wurden! Die offenkundige Distanz des/der für diesen Einsatz Verantwortlichen zur Realität an der Basis der Gesellschaft kann das völlig unverhältnismäßige und uninformierte Vorgehen der Polizei vielleicht erklären, aber nicht entschuldigen. Bisher sind u.W. keine Hinweise bekannt, die das Vorgehen vom 4.7.2018 als etwas Rationales nachvollziehbar machen könnten. Die behördliche Berufung auf die gefährdete „nationale Sicherheit Frankreichs“ fundiert das Phantasma von den bewaffneten Nestern im Langen August durch ein noch größeres.

Die unstrittige Tatsache, dass auf Webspace, der nicht als Leaking-Plattform dienen konnte und sollte [6], Dokumente der französischen Atomindustrie geleakt wurden, hätte zunächst die Kooperation der Betreiber erfordert um zügig etwas zu erreichen (Depublizieren, evtl. digitale Spuren von „unbekannt“ finden). Eine Chance auf Ermittlungserfolg wurde aber mit großem Aufwand (und entsprechenden „Kollateralschäden“) vertan. Und was nach der Razzia behördlicherseits zu uns drang, können wir bisher nur als Flucht nach vorn rekonstruieren bzw. interpretieren – eine leichtfüßige, von Indizien unbelastete Steigerung realitätsferner Spekulationen (*). So dankbar wir sind, dass diese jetzt durch den Beschluss des AG Köln (endlich und hoffentlich) gestoppt wurden, so wichtig finden wir es, dass die Wurzel(n) des üblen Vorgangs erhellt werden.

Sollte es sich um ein zufälliges, „normales“ Behördenversagen handeln (zB „stille Post“ zwischen Bundesjustizministerium, Kölner Staatsanwaltschaft und Einsatzleitung), wäre eine dahingehende Erklärung sowie die Entschuldigung bei den im Langen August am 4.7. Eingeschüchterten und Entrechteten angemessen. Liegt ein systemisches Problem vor (wie beim NSU-Komplex oder den Rechtsbrüchen, Phantasmen und „Kollateralschäden“ im Umfeld des G20 Gipfels in Hamburg 2017), wäre eine Erhellung um so wichtiger – und umso weniger wird man erfahrungsgemäß darauf hoffen dürfen:-(

Ohne Aufklärung des Vorgangs wird unsere These, dass es sich hier um einen strukturell ähnlichen Fall wie bei den Zwiebelfreunden handelt, der bereits als rechtwidrig erkannt wurde [7], im Raum stehen bleiben müssen.

OK, das wäre ja nur unser Problem, wenn der Fall, in den der WiLaDo verwickelt wurde, nicht erhellt würde. Es ist halt ein Einzelfall, so die übliche Rhetorik zur Leugnung von Missständen, die im Einzelfall auch mal zutreffen kann. Schaut man sich aber an, aus wie vielen „Einzelfällen“ allein die o.g. Komplexe (NSU, G20 2017) bestehen, dann ist zumindest Vorsicht geboten beim Umgang mit der Fliegenklatsche „Einzelfall“. Wenn man sich im Kontext des 4.7.2018 umschaut, findet man auch „Einzelfälle“, wie sie zB die Zwiebelfreunde oder das IKuWo erleben durften. Aber auch „viele Einzelfälle“, zB die Drangsalierung der Bevölkerung in der Dortmunder Nordstadt durch Ordnungskräfte (**), die aktuell noch ein Sahnehäubchen namens Videoüberwachung bekommen soll. Oder die quasi-militärische Durchsetzung des „End“lagers Bure – das Gespräch mit den dort (noch) Wohnenden hat sicher hohen Erkenntniswert bzgl. des Begriffs der „nationalen Sicherheit Frankreichs“.

Auf der Solidaritätsdemo vom 5.7.2018 [8] berichteten Redner von der geplanten Verschärfung der Polizeigesetze und zitierten den NRW-Innenminister, welcher der Polizei kürzlich ein „robusteres Auftreten“ empfohlen habe. Bereits die polizeiliche „Gestaltung“ der Razzia am 4.7. musste vor diesem Hintergrund als Veranschaulichung des ministeriell Gemeinten wie des gesetzlich Geplanten verstanden werden. Die Warnungen vor dem, was aus der Marschrichtung von Innenminister und Parlament folgen könne, blieben – wie üblich – ohne nennenswerte Wirkung. Und es folgte dann: Steffen Meyn stirbt am 18.9.2018 bei einem sicherheitsgefährdenden Räumungseinsatz der Polizei im Hambacher Forst [9]. Der oberste Truppenverantwortliche reagiert darauf wie auf die Landtagsanfrage bzgl. der Razzia vom 4.7.2018: mit Ignoranz und Arroganz der Macht. Die sich hier zeigende politisch/quasi-militärische Konstellation lässt eine ähnliche Entwicklung befürchten, wie die, die zuletzt als „Hamburger Linie“ traurige Berühmtheit erlangte [10].

Haben wir im Sommer 2018 in NRW also Symptome einer Art Morbus Dudde erleben müssen, vmtl. als Spätfolge einer sog. Schill-Verformung im Sicherheitsapparat? Trotz der launigen (***) Formulierung (****) ist der Kern der Frage sehr ernst gemeint – wir harren der Aufklärungen und Antworten. (Wenn wir dazu beitragen können, möge man mit uns Kontakt aufnehmen.)

In diesem Sinne hoffen wir auf weitere Lichtstrahlen aus Köln … und verweisen auf unsere Fragenliste.

Fragen

Unter Aufklärung verstehen wir u.a. die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer hat warum den Einsatz von Maschinenpistolen bei der Razzia am 4.7.2018 im Langen August angeordnet? Wer hat wem welches Bild einer „Gefahrenlage“ o.dgl. vermittelt, sodass es zu der völlig deplatzierten und unverhältnismäßigen „Gestaltung“ des Einsatzes kam? Was ist die behördliche Kausalkette, die Maschinenpistolen in den Langen August brachte?
  2. Warum ist systemausfall als Betreiber des Servers überhaupt nicht kontaktiert worden?
  3. Warum ist der WiLaDo als Housing-Provider nicht kontaktiert worden? Die bisherige Begründung „Gefahr des Löschens von Beweismitteln“ setzt eine Art Mittäterschaft des WiLaDo voraus – auf welche Anhaltspunkte stützte sich eine solche Unterstellung?
  4. Wurde eine zerstörungsfreie Beschlagnahmung überhaupt in Betracht gezogen? Es dürfte kein besonderes polizeitaktisches Problem darstellen, jemand vom WiLaDo angesichts sonst dräuender massiver Sachschäden zur gewaltfreien Öffnung der Türen zu bewegen, um dem richterlichen Beschluss zu entsprechen. Sofern dazu eine Grundrechtseinschränkung (freier Bewegung und Kommunikation) erforderlich und zulässig gewesen wäre, hätte sie sich auf ein Minimum beschränken können, statt im Langen August etliche völlig Unbeteilige einzuschränken und einzuschüchtern. Eine Beteiligung des WiLaDo hätte sowohl eine Verkürzung des Einsatzes (durch Türöffnung und Hinweise im Serverraum) bedeutet, als auch die Anwesenheit eines zuständigen und kompetenten Zeugen.
  5. Warum wusste die Polizei angeblich nicht, wo sich der Wissenschaftsladen im Langen August befindet [11]?
  6. Warum wurde der systemausfall-Server erst eine Stunde und vierzig Minuten nach dem Eindringen der Polizei in den Serverraum vom Internet getrennt? Laut LG Köln [12] ging doch von der Publikation der Dokumente auf dem systemausfall-Server ein Gefährdungspotential für die Allgemeinheit aus („Fessenheim“).
  7. Welche Kenntnisse lagen der Einschätzung eines besonderen Gefährdungspotentials [12] bzw. einer „abstrakten Gefahr“ [2] zugrunde? In der Praxis tauchen einmal geleakte Dokumente woanders im Internet wieder auf, wenn es ein ausreichendes Interesse dafür gibt (so auch hier [13]). Sollte es tatsächlich nachvollziehbare Gründe für ein dringendes Depublizieren der Dokumente gegeben haben, so wurden sie durch die konkrete Einsatzgestaltung konterkariert, da die sofortige Information über einen entsprechenden richterlichen Beschluss an systemausfall (hilfsweise an den WiLaDo als IP-Provider des systemausfall-Servers) die schnellste Depublikation erreicht hätte. Wurde das spezifische Gefährdungspotential der Publikation von AKW-Plänen ins Verhältnis gesetzt zu den bestehenden Gefahren des AKW-Betriebs und der AKW-Hinterlassenschaften? Die (einfache) Angreifbarkeit von Atomanlagen wird ja gelegentlich demonstriert [14], um die Öffentlichkeit auf Sicherheitsprobleme von AKW aufmerksam zu machen.
  8. Was hat die Polizei in der Zeit zwischen ca. 20:00 und ca. 23:30 im WiLaDo und insb. im Serverraum getan? Hatte das LKA bei der Vorbereitung des Einsatzes die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die gesuchten Festplatten verschlüsselt sind? Wurde eine Kaltstartattacke [15] o.dgl. versucht? Wenn ja: wieso hat sie offenbar ca. drei Stunden gedauert? Wenn nein: warum wurde systemausfall nicht zwecks Kooperation kontaktiert (s.a. 2.)? Denn in diesem Fall (also kein Knacken der Verschlüsselung durch Auslesen des Schlüssels aus dem RAM) wäre das die einzige Möglichkeit gewesen an Spuren auf dem Server, d.h. an evtl. Ermittlungsergebnisse, zu kommen.
  9. Eine sachkundige Person hätte nach Lektüre der von systemausfall selbst publizierten Informationen über ihr Projekt und dessen konkreten Serverbetrieb (zB zur Datensicherheit [16]) zu dem Schluss kommen können, dass „Täterspuren“ durch die Beschlagnahmung realistischerweise nicht erwartet werden können. Wurde eine solche Lektüre vor dem Einsatz durchgeführt? Wenn ja, aufgrund welcher Anhaltspunkte ist man offenbar zu einer anderen, gegenteiligen Einschätzung gekommen als der eingangs genannten?
  10. Durch welche Hinweise waren die u.E. ausufernden Spekulationen der Ermittlungsbehörden insb. über mögliche Ermittlungsverhinderungskonstruktionen seitens des WiLaDo jeweils fundiert?
  11. Warum war die Polizei Dortmund im Langen August? Sie war doch offenbar nicht einmal bei 5. eine Hilfe. Was hatten ihre u.E. rechtswidrigen „Begehungen“ mit dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss zu tun? Warum wurde die Dortmunder Polizei zunächst gar nicht ins Gebäude gelassen, später aber doch? (So die freundliche Auskunft eines beteiligten Dortmunder Polizeibeamten.)
     

ps Der zweite Teil des richterlichen Beschlusses bezieht sich darauf, dass die geleakten Dokumente ja vmtl. immer noch auf dem systemausfall-Server vorhanden sind, aber (mindestens für den WiLaDo und das LKA) unzugänglich weil unknackbar verschlüsselt sind. Abgesehen davon, dass systemausfall auch zum weiteren Umgang mit ihren Platten u.W. nicht konsultiert wird, ist dieser Punkt jedoch nicht mehr relevant (mglw. deshalb die Formulierung „anheimgestellt“ im Beschluss). Im Sommer 2018 konnten alle Interessierten 65 GB an geleakten Dokumenten über das Tor-Netzwerk beziehen (wie die Journalisten in [13]). Wer will, hat also schon längst.
 

(*) Zur Erinnerung einige Stichworte aus dem bunten Strauß: Yogamatten und Dunstabzugshaube [17], Täterspuren in Vereinsakten und Kreuzschlitzschraubendreher [18], zusätzlich virtualisiertes Linux-System [12], subtil verschaltete Hardware und/oder kooperierende (Krypto-)Server [19,3], unentschuldigtes Fernbleiben und Quantencomputer in spe [2,3].

(**) So wurden anlässlich der Solidaritätsdemo vom 5.7.2018 [8] Parolen angestimmt, die man wohl als polizeifeindlich klassifizieren kann – die aber dennoch oder gerade deswegen von vielen Passant*innen offenbar mit verständigem Wohlwollen aufgenommen wurden. Das mag nur ein Indiz dafür sein, dass sich die Ordnungskräfte eine solche „Sympathie“ in der Bevölkerung „erarbeitet“ haben. Doch die konkreten Berichte, die man hier vom behördlichen Handeln mitbekommt, lassen es u.E. geboten scheinen, unabhängig erfasst und ausgewertet zu werden, um zu einer realistischen Einschätzung u.a. der Rolle der Ordnungskräfte in der Nordstadt zu kommen. Und bei Bestätigung des sich u.E. Abzeichnenden wären fundierte Änderungen in der Praxis (und der Haltung) von Polizei und Ordnungsamt möglich, als wichtiger Beitrag zu einer angstfreien Nordstadt.

(***) Auch so etwas Launiges wie eine fundierte Satiresendung aus der Anstalt kann zum Informativsten gehören, das man zu Fehlleistungen und mutwilligen Katastrophen offizieller Bemühungen finden kann.

(****) Die Verwendung medizinisch klingender Begriffe ist nicht als Pathologisierung von Menschen gemeint (dann würde die Analogie auch nicht mehr funktionieren). Die Nennung der Namen (die in Diskursen zum Thema ohnehin als Realsymbole eines vom Humanismus emanzipierten Staatsverständnisses verwendet werden) soll die historische Dimension der „Hamburger Linie“ expliziert werden. Wehret den Anfängen!
 

[1] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2019/02/14/wir-bekommen-unsere-server-zurueck/>
[2] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2019/01/30/denkfreie-raeume/#verfügung-staatsanwalt>
[3] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2019/01/30/denkfreie-raeume/#stellungnahme-wilado>
[4] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2019/01/30/denkfreie-raeume/#stellungnahme-rain>
[5] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2018/07/05/tag-der-offenen-tueren-schwer-bewaffnete-einbrecher-besetzen-den-langen-august-und-entwenden-server-aus-dem-wila-sic/>
[6] <https://systemausfall.org/node/568>
[7] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2018/08/25/durchsuchung-bei-zwiebelfreunden-war-rechtswidrig/>
[8] <https://aa170.noblogs.org/post/2018/07/05/200-menschen-zeigen-solidaritaet-nach-razzia/>
[9] <https://hambacherforst.org/blog/2018/09/20/presseerklaerung-20-09-18-tragischer-todesfall-im-hambacher-forst/>
[10] <https://de.wikipedia.org/wiki/G20-Gipfel_in_Hamburg_2017#Kritik_an_der_Polizei>
[11] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/wegbeschreibung/>
[12] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2018/09/17/10-09-2018-beschluss-des-landgerichts-koeln/>
[13] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2018/11/02/kommentar-zu-hacker-erbeuten-plaene-von-atomanlagen-auf-tagesschau-de/>
[14] <https://www.heise.de/newsticker/meldung/Greenpeace-laesst-Superman-Drohne-in-AKW-Gebaeude-crashen-4097893.html>
[15] <https://de.wikipedia.org/wiki/Kaltstartattacke>
[16] <https://systemausfall.org/wikis/hilfe/Datensicherheit>
[17] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2018/10/13/kommentar-zur-ablehnung-der-klage-des-langen-august/>
[18] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2018/07/25/24-07-2018-beschwerde-gegen-den-beschluss-vom-12-7/>
[19] <https://www.wissenschaftsladen-dortmund.de/2018/09/18/kommentar-zum-beschluss-des-landgerichts-koeln/>

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