Okt 13 2018
Kommentar zur Ablehnung der Klage des Langen August
Zum Beschluss des AG Köln vom 25.09.18
Aus dem Beschluss des Amtsgerichts (AG):
„Im Rahmen der Durchsuchung der Räume und Nebenräume des Wissenschaftsladens Dortmund e.V. war es jedoch zunächst erforderlich, eine entsprechende Zuordnung der Räume zu treffen, was nur durch ein Betreten der zusammenhängenden und voneinander nicht eindeutig abgrenzbaren Räume des Objektes, in dem sich die Räume befinden zuverlässig möglich war.“
1. Webseiten mit konkreten Wegbeschreibungen
Die genaue Lage der Räume des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. kann der Webseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. entnommen werden [1]. Es wäre zu erwarten, dass sich die Polizei bei der Planung der Durchsuchung vorab über das zu durchsuchende Objekt informiert. Dazu gehört u. E. auch eine Informationsbeschaffung über öffentlich zugängliche Quellen wie die Internetseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V.
Dass das Café im Erdgeschoss und der Seminarraum auf dem Dachboden dem Langen August e.V. (LA) zuzuordnen sind kann der Webseite des Langen August e.V. entnommen werden [2]. Dort gibt es zudem eine Liste der Gruppen im Langen August. Auch der Chaostreff beschreibt auf seiner Webseite, dass sich deren Räume im 2. OG befinden [3]. Ebenso beschreibt auch das KCR auf seiner Webseite, wo sich deren Räume im Langen August genau befinden [4]. mehr »
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