Archiv für Oktober, 2018

Okt 13 2018

Kommentar zur Ablehnung der Klage des Langen August

Zum Beschluss des AG Köln vom 25.09.18

Geöffnete Schränke im Seminarraum: Betreten aber nicht durchsucht?

Geöffnete Schränke im Seminarraum: Betreten aber nicht durchsucht?

Aus dem Beschluss des Amtsgerichts (AG):
„Im Rahmen der Durchsuchung der Räume und Nebenräume des Wissenschaftsladens Dortmund e.V. war es jedoch zunächst erforderlich, eine entsprechende Zuordnung der Räume zu treffen, was nur durch ein Betreten der zusammenhängenden und voneinander nicht eindeutig abgrenzbaren Räume des Objektes, in dem sich die Räume befinden zuverlässig möglich war.“

1. Webseiten mit konkreten Wegbeschreibungen

Die genaue Lage der Räume des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. kann der Webseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V. entnommen werden [1]. Es wäre zu erwarten, dass sich die Polizei bei der Planung der Durchsuchung vorab über das zu durchsuchende Objekt informiert. Dazu gehört u. E. auch eine Informationsbeschaffung über öffentlich zugängliche Quellen wie die Internetseite des Wissenschaftsladen Dortmund e.V.

Dass das Café im Erdgeschoss und der Seminarraum auf dem Dachboden dem Langen August e.V. (LA) zuzuordnen sind kann der Webseite des Langen August e.V. entnommen werden [2]. Dort gibt es zudem eine Liste der Gruppen im Langen August. Auch der Chaostreff beschreibt auf seiner Webseite, dass sich deren Räume im 2. OG befinden [3]. Ebenso beschreibt auch das KCR auf seiner Webseite, wo sich deren Räume im Langen August genau befinden [4]. mehr »

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Okt 01 2018

Klage des Langen August als unbegründet abgelehnt

Das Amtsgericht Köln hat in dem Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten beschlossen:

Der Antrag des Langer August e.V. auf gerichtliche Entscheidung mit dem Ziel der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchung seiner Geschäftsräume am 04.07.2018 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten der gerichtlichen Entscheidung trägt der Betroffene.

Gründe: mehr »

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Okt 01 2018

Einladungen

Nun will die Polizei doch mit uns reden.

Am 14. bzw. 15.09. erhielten vier Personen jeweils ein Einschreiben mit Rückschein. Die Briefe kamen von der dortmunder Polizei, konkret von der Kriminaldirektion Polizeilicher Staatsschutz, Kriminalkommissariat ST2 (politisch motivierte Kriminalität, links, Ausländer).

Zum Inhalt dieser Einschreiben: Der Titel bzw. Betreff lautet „Vorladung“. Es wird mitgeteilt, dass in der Ermittlungssache „Ausspähen von Daten am 04.07.2018“ die Vernehmung des Briefempfängers als Zeuge erforderlich sei. Es folgt die Bitte an einem bestimmten Termin in der Dienststelle vorzusprechen.

Nach unseren aktuellen Erfahrungen mit Polizei und Justiz sah jedoch niemand einen Anlass dieser Bitte nachzukommen. (Nur wenn ein Staatsanwalt eine Zeugenbefragung durch die Polizei anordnet, muss man da auch hingehen. Das war hier aber nicht der Fall.)

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