Aug 25 2018
Durchsuchung bei Zwiebelfreunden war rechtswidrig
Nur 2 Wochen vor der Hausdurchsuchung im Langen August gab es eine Razzia bei den Zwiebelfreunden – ebenfalls mit einer äußerst absurden Begründung. Das Landgericht in München hat den Durchsuchungsbeschluss jetzt aufgehoben (nach nur 2 Monaten). Die Razzia war rechtswidrig. In der Entscheidung der Richter heißt es:
„Es besteht keine ausreichende Wahrscheinlichkeit für das Auffinden relevanter Daten. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Betroffenen, deren Verein Zwiebelfreunde e.V. oder die Gruppierung “Riseup Networks” auch nur zum Umfeld der unbekannten Täter gehören. Es ist zudem auch nicht unmittelbar ersichtlich, dass sich bei ihnen Informationen zum Täterumfeld oder zu den Tätern finden lassen.“
Mehr Infos zB bei Netzpolitik.org und torservers.net
Es sieht zur Zeit leider nicht so aus, als ob wir ähnlich schnell Erfolg mit unserer Beschwerde haben werden. Das AG Köln lässt sich jedenfalls Zeit und hat auf unsere Beschwerde vom 24.07. noch nicht reagiert.
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