Jul 25 2018
06.07.2018 Fax von der Staatsanwaltschaft Köln
Am 6.7. erreichte uns um 17:41 Uhr ein Fax von der Staatsanwaltschaft Köln, Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfahlen – ZAC NRW.
Darin teilt Staatsanwalt S. mit, dass das Medion-Notebook, die externe Festplatte und das Smartphone für das hiesige Ermittlungsverfahren keine Bedeutung haben.
Für die Rückgabe an die Eigentümer*innen wurden wir gebeten die Person bzw. Personen zu benennen, welche zum Erhalt der Gegenstände befugt sind.
Wir haben das Fax an unsere Anwältin weitergeleitet. Diese hatte sich daraufhin am Montag telefonisch mit der der Staatsanwaltschaft in Verbindung gesetzt. Trotzdem erhielten wir am Montagnachmittag gegen 17 Uhr einen Anruf vom LKA Köln. Es wurde gefragt an wen die Sachen denn nun übergeben werden sollen. Wir würden die Besitzer*innen doch bestimmt kennen … Wir haben darauf verwiesen dass sich unsere Anwältin darum kümmert und keine weiteren Auskünfte erteilt. Mittlerweile haben die Eigentümer*innen ihre Geräte zurück erhalten.
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