Nov. 05 1996
Unerwünschter Müll im eigenen Briefkasten.
Achtung Archiv! Dies ist ein Artikel, der nur zur Dokumentation der WiLa-Historie dient. Der Autor bzw. die Autorin des Originals ist sehr wahrscheinlich nicht mehr im Wissenschaftsladen aktiv und die Inhalte unter Umständen nicht mehr aktuell.
Im Original von akuehl [AT] free.de am 05.11.1996
Werbung im Briefkasten-was ist das?
Was das ist, hat eigentlich jeder schon mal miterlebt, nur gibt es Unterschiede, die vieleicht nicht jedem bewußt ist. Und oft kann man gegen Werbung etwas machen.
Generell unterscheiden kann man adressierte Werbung und unadressierte Werbung.
Adressierte Werbung:
Es gibt Werbung von Unternehmen, in deren Kundenliste man auftaucht, weil man irgendwann mal etwas eingekauft hat. Es hilft in der Regel ein Anruf, das man nicht mehr angeschrieben werden möchte, oder eine entsprechende Postkarte. Auch die Aussage beim Kauf, das man erst gar nicht in die Adressenliste rein will, kann bereits reichen.
Werbung von Firmen, die ihre Qüllen bei Adreßverlagen haben. Der Eintrag in die sogenannte Robinsonliste des DDV (Deutscher Direktmarketing Verband e.V.) (Adresse werde ich so schnell als möglich nachtragen) sorgt dafür, daß Ihre Adresse in den Dateien der meisten Adreßverlage gesperrt wird und somit den Unternehmen zur Neukundengewinnung nicht mehr zur Verfügung steht. Damit verringert sich Ihre Werbungspost spätestens nach 3 Monaten erheblich.
Dabei ist aber zu beachten, daß dieser Eintrag nur für 5 Jahre gilt, danach sollte man sich erneut eintragen lassen.
Werbebriefe von Firmen, die ihre Adressen aus anderen Qülle beziehen, kann man ungeöffnet und portofrei wieder in den nächsten Briefkasten werfen. Streichen sie ihre Anschrift durch und schreiben sie „Unerwünscht. Annahme verweigert“ drauf.
Achten sie bei Preisausschreiben darauf, Sätze wie „Ich bin damit einverstanden, daß meine Adresse zu Werbezecken weitergeleitet wird“ durchzustreichen.
Ausserdem sollte man bei An- oder Ummeldung beim Einwohnermeldeamt die Klausel streichen, daß das Amt die Adresse an Adreßverlage weitergeben darf.
Unadressierte Werbung:
Kleben sie Aufkleber wie: „Keine Werbung“ oder „Werbung einwerfen verboten“ auf ihren Briefkasten. Damit dürfen weder die Post noch andere Austräger Werbewurfsendungen einwerfen.
Einen großteil der Werbung machen jedoch Zeitungsbeilagen aus. Hiergegen ist leider noch kein wirkungsvolles Mittel gefunden worden. Interessant ist in diesem Zusammenhang leider, daß nur die wenigsten Werbebeilagen aus reinem Altpapier sind und somit in der Regel Papierholz aus nord- und südamerikanischen Urwäldern enthalten ist!
akuehl@free.de
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