Jul 20 2018

04.07.2018: Beschlüsse des Amtsgericht Köln

Von um 13:57 in Razzia wg. Bure

Am 4.7.18 um 18:42 Uhr versendete Richter G. vom AG Köln Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss per Fax. Es handelt sich dabei um jeweils zwei A4-Seiten die inhaltlich sehr ähnlich sind.

Um 18:56 wurde das Fax von einer Düsseldorfer Nummer aus an einen S.,M. weitergefaxt.

Beschlagnahmebeschluss

Oben auf der ersten Seite sind folgende kryptische Zeichen zu sehen:
506 Gs /18
230 UJs 16/18 StA Köln (ZAC)

Dann kommt die Überschrift: Amtsgericht Köln – Beschluss

Es handelt sich um ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten pp.

Grundlage für die Beschlagnahme sind die §§ 94, 98 und 162 der Strafprozessordnung.

Angeordnet wurde die Beschlagnahme des Datenbestands unter der IP-Adresse 91.204.5.84, die bei uns (dem Anbieter Wissenschaftsladen Dortmund e.V.) gehostet ist; und zwar einschließlich der auf den Server bezogenen Backups, Log- und Protokolldateien, unabhängig vom Speicherort und der dazugehörigen Datenträger.

Die Gründe

Unbekannte Täter haben ab dem 11.6.18 die IT-Systeme des in Paris ansässigen Unternehmens Ingérop angegriffen. Über Spam-Mails sind die Täter an Daten einzelner Mitarbeiter des Unternehmens gekommen.

Am 15.6.18 wurde auf unbekanntem Weg auf die IT-Systeme von Ingérop zugegriffen. Es wurde sensible und aktuelle Datensätze ausgeleitet. Das genaue Ausmaß des Datenabflusses ist unbekannt.

Das französische Computer Emergency Response Team (CERT) hat festgestellt, dass die entwendeten Dokumente auf https://bure.systemausfall.org veröffentlicht wurden.

Folgende Dokumente sollen dort veröffentlicht gewesen sein:

  • Personalliste von Ingérop, samt persönlicher Informationen zu den ca. 2300 Beschäftigten
  • Informationen zu dem Projekt CIGEO, unter anderem:
    • Pläne von vier französischen Haftanstalten
    • Unterlagen zur Infrastruktur des AKW Fessenheim
    • Unterlagen zur Straßenbahn in Barcelona

Die Täter kündigten auf der Webseite weitere Veröffentlichungen an.

Dieses Vergehen ist strafbar gem. §§ 202a, 203a, 52 StGB.

Aufgrund ihrer Erkenntnisse übermittelten die französischen Justizbehörden eine Europäische Ermittlungsanordnung. Dies führte zur Einleitung des Verfahrens.

Die Angaben zu Verbreitung und Veröffentlichung wurden durch das LKA NRW überprüft und bestätigt.

Das LKA NRW hat den Serveranbieter zu der Veröffentlichungsdomain festgestellt. Es hat festgestellt dass die IP-Adresse dem Wissenschaftsladen Dortmund e.V. zuzuordnen ist.

Die Beschlagnahme dient der Erlangung weiterer Beweismittel. Über die vollständige Datenbeschlagnahme sind insbesondere Erkenntnisse zum Umfang und der Art der erfolgten Kompromittierung und der erfolgten Veröffentlichung zu erwarten.

Auch Hinweise auf die Identität der unbekannten Täter werden durch die Beschlagnahme erwartet.

Die Maßnahme ist zur Sachaufklärung erforderlich und geboten – und auch verhältnismäßig.

Gegen den Beschluss kann als Rechtsmittel Beschwerde eingelegt werden. Diese hat keine aufschiebende Wirkung.

So beschlossen vom Amtsgericht Köln, Abt. 506
am 04.07.18 durch Richter G.

Durchsuchungsbeschluss

Vorneweg wieder:
506 Gs /18
230 UJs 16/18 StA Köln (ZAC)

Dann die Überschrift: Amtsgericht Köln – Beschluss

Es handelt sich um ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten pp.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gemäß §§ 103, 106 und 182 StPO die Durchsuchung der Räume des WiLa angeordnet.

Von einer vorherigen Anhörung wurde gemäß § 33 Abs. 4 S.1 StPO abgesehen. Das würde den Zweck der Durchsuchung gefährden.

Die Begründung ist nahezu identisch mit der des Beschlagnahmebeschlusses. Nur gegen Ende gibt es Abweichungen:

Die Durchsuchung dient der Durchführung des Beschlagnahmebeschlusses. Sie ist zur Sachaufklärung erforderlich und geboten und aufgrund der Schwere der Tatvorwürfe verhältnismäßig.

Gegen den Beschluss kann als Rechtsmittel Beschwerde eingelegt werden. Diese hat keine aufschiebende Wirkung.

So beschlossen vom Amtsgericht Köln, Abt. 506
am 04.07.18 durch Richter G.

Liste der Dokumente

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